Personenbezogene Daten werden gelöscht oder anonymisiert, sobald der jeweilige Zweck erfüllt ist und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein dokumentierter Rechtsgrund für die weitere Speicherung besteht.
Website Zugriffsdaten im IONOS Hosting werden nach den aktuellen Produktangaben acht Wochen gespeichert. Kontakt und Supportvorgänge werden nach Abschluss gelöscht, sofern keine Vertrags, Gewährleistungs, Verjährungs oder Nachweiserfordernisse entgegenstehen.
Befunddokumente und Ergebnisse werden für die Durchführung, technische Zustellung und einen eng begrenzten Wiederholungs und Fehlerbehebungszeitraum vorgehalten. Danach werden die Inhaltsdaten gelöscht. Maßgebliche Kriterien sind der Abschluss des Auftrags, die erfolgreiche Bereitstellung und der Ablauf der technisch festgelegten Wiederholungsfrist.
Buchungsbelege werden grundsätzlich acht Jahre, Handels und Geschäftsbriefe grundsätzlich sechs Jahre und bestimmte Bücher oder Abschlüsse zehn Jahre aufbewahrt. Die Frist beginnt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mit dem Schluss des betreffenden Kalenderjahres.
Rechtsgrundlagen und maßgebliche Vorschriften: Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO, Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO, § 257 HGB, § 147 AO.